Wohnungsanmietung
Ich möchte eine Wohnung anmieten. Wie kann ich mich bei Ihnen bewerben? Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Aus Datenschutzgründen führen wir keine fortlaufenden Wohnungsbewerberlisten. Freiwerdende Wohnungen werden auf den Internetportalen immonet und ImmoScout24 veröffentlicht. Wenn wir Sie als potenziellen Mieter oder potenzielle Mieterin ausgewählt haben und Sie selbst auch anmieten wollen, benötigen wir einen Identitätsnachweis, einen ausgefüllten Interessentenbogen, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und eine aktuelle SCHUFA-Auskunft. Eingereichte personenbezogene Daten und Dokumente werden spätestens drei Monate nach Wohnungsvergabe bzw. nach Zweckfortfall entsprechend einschlägiger gesetzlicher Fristen vernichtet.
Ich benötige eine Wohnungsgeberbestätigung. Wo bekomme ich diese?
Bei Neuanmietung erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung direkt im Zuge des Wohnungsübergabetermins. Bei Mieterwechsel während des laufenden Mietverhältnisses (z. B. nachträglicher Eintritt des Partners oder der Partnerin in den Mietvertrag) wird die Wohnungsgeberbestätigung nach wirksamem Abschluss des Nachtrages mit diesem zusammen versandt. Bei Verlust der Wohnungsgeberbestätigung kann diese per E-Mail bzw. über das Kontaktformular angefordert werden. Bei gewünschter Ausstellung einer Ersatz-Wohnungsgeberbescheinigung fällt eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 Euro an.
Ich habe eine Wohnung neu angemietet. Auf welches Konto muss ich die Kaution überweisen, und wann erhalte ich die Wohnungsschlüssel?
Die Höhe und Art der zu leistenden Mietsicherheit ist im Mietvertrag angegeben. Bei Anmietung und Übersendung der Vertragsunterlagen erhalten Sie die Angaben, auf welches Konto die Kaution zu zahlen ist. Bei vereinbarter Bürgschaft ist diese an die Eigentümerin im Original zu senden. Die Mietsicherheit muss spätestens zum Übergabetermin auf dem Mietkautionskonto eingegangen sein. Bei Barkautionen muss mindestens die erste (von drei möglichen) Kautionsraten vorliegen, erst dann erfolgt die Wohnungsübergabe. Den Termin der Wohnungsübergabe stimmt die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter nach erfolgtem wirksamen Vertragsabschluss mit Ihnen ab.

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